Frau Leutheusser-Schnarrenberger und die Utopie der Neutralität im Urheberrecht
In ihrer Berliner Rede zum Urheberrecht tritt die Bundesministerin der Justiz Sabine Leutheusser-Schnarrenberger für ein wettbewerbsneutrales Urheberrecht ein: „Wie der Vertrieb von Musik, Filmen und Büchern künftig organisiert werden wird, welche neuen Angebote sich durchsetzen, welche traditionellen Vertriebsformen auch in der digitalen Welt eine Zukunft haben, das sind keine Fragen des Urheberrechts.
In welchem Maße Kreative ihre Werke direkt über das Internet vermarkten und inwieweit Zwischenhändler entbehrlich werden, das ist keine Frage des Rechts, das ist eine Frage des Wettbewerbs.“
Kann es ein wettbewerbsneutrales Urheberrecht geben? Nein. Mit dem Urheberrecht werden Rechte und Pflichten verschiedener Akteure definiert. So wird Eigentum geschaffen. Eigentum wiederum ist die Grundlage für einen Markt, auf dem der Wettbewerb die Teilnehmer koordiniert. Die Ausgestaltung des Urheberrechts bestimmt demnach, was marktfähig ist und welche Geschäftsmodelle erfolgreich sind. Die Bundesjustizministerin kann somit nicht wettbewerbsneutral regulieren. Sie beeinflußt zwangsläufig die Rahmenbedingungen erfolgreicher Geschäftsmodelle. Sie definiert das Spielfeld, auf dem Marktteilnehmer die Möglichkeiten stabiler Geschäftsmodelle erproben. Erst wenn sie sich von dem Versprechen der Neutralität löst, wird das Problem transparent. Mit offenem Visier kann eine Diskussion über wünschenswerte sowie nachteilige Rahmenbedingungen geführt werden.
In ihrer Rede ließ Frau Leutheusser-Schnarrenberger zahlreiche Positionen erkennen. Das ist zu begrüßen, weil es der klaren Diskussion dient. Sie will „keine Schonräume schaffen für Geschäftsmodelle, deren Zeit abgelaufen ist.“ Neben kultureller Vielfalt soll eine angemessene Entlohnung des Urhebers sichergestellt werden. Den Weg dorthin soll der Markt finden. Das ist grundsätzlich eine gute Auffassung. Der Markt bietet Freiraum für neue und bessere Lösungen. Findet der Markt in diesem Rahmen keine Lösung, handelt es sich nicht zwingend um Marktversagen. Womöglich hätte eine alternative Regulierung zu besseren Geschäftsmodellen geführt. Die Tragweite des Urheberrechts ist Grund genug, eine transparente und verantwortungsvolle Diskussion voran zu treiben. Das Justizministerium hat die Verantwortung für die Lösung des Problems. Um dieser gerecht zu werden, lohnt es sich, die irreführende Utopie eines wettbewerbsneutralen Urheberrechts aufzugeben.

